Dieser Vertrag regelt die innerkantonale Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Unterbringung, Betreuung und Sozialhilfeunterstützung sämtlicher Personen aus dem Asylbereich, die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an der jährlichen kantonalen Asylrechnung sowie die innerkantonale Koordination und Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden.
Personen aus dem Asylbereich umfassen alle Personen, die dem Kanton nach den Vorgaben des Asylgesetzes (AsylG) vom 26. Juni 1998[5] und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) vom 16. Dezember 2005[6] vom Bund zugewiesen werden.