Die Gemeinde Riehen richtet auf geeigneten Parzellen Familiengärten ein und gibt diese einzeln in Pacht ab. Sie erfüllt damit ein Bedürfnis vieler Einwohner, die kein eigenes, zur Anlegung eines Gartens geeignetes Grundstück besitzen.
Die gemeindeeigenen Familiengärten werden in erster Linie an in Riehen wohnhafte Familien verpachtet. Die Verpachtung wird rechtsgültig mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Pachtvertrages.
Die Pächter sind verpflichtet, sich in einer «Pflanzlandpächter-Vereinigung» (PPV) zusammenzuschliessen. Mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages wird der Pächter gleichzeitig Mitglied der für das betreffende Familiengartenareal bestehenden PPV. Diese vertritt die Interessen der Pächter gegenüber der Gemeinde und nach aussen und erfüllt diejenigen Aufgaben, die der einzelne Pächter nicht erfüllen kann, wie z. B. Bewachung des Areals während der Ernteperioden, gemeinsamer Einkauf der zur Bewirtschaftung der Gärten notwendigen Bedarfsartikel, Unterhalt der allgemeinen Einrichtungen (Magazin, WC-Anlage usw.), Abschluss von Kollektivversicherungen.
Die Pflanzlandpächter-Vereinigung wählt eine Kommission, wobei die einzelnen Pächter verpflichtet sind, gegebenenfalls in dieser Kommission mitzuarbeiten. Die Kommission führt die Geschäfte der Vereinigung und organisiert sich selber. Der Gemeinderat kann einen Delegierten in die Kommission entsenden. Dieser besitzt ein vollumfängliches Mitbestimmungsrecht.
Bei Bestehen mehrerer Familiengartenareale und somit mehrerer Pflanzlandpächter-Vereinigungen in Riehen kann der Gemeinderat einen «Zentralverband der Pflanzlandpächter-Vereinigungen Riehens» ins Leben rufen, zwecks Koordinierung der gemeinsamen Probleme aller Areale.