RiE 912.210
Reglement über die Jagdpassgebühren
Vom 21. September 1993 (Stand 26. September 1993)
Präambel
Jagdpassgebühren: Reglement | Riehen: Einwohnergemeinde
Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf § 12 Abs. 3 und 4 der kantonalen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 24. August 1993[1], erlässt folgendes Reglement:
Für die Ausstellung eines Jagdpasses werden folgende Gebühren erhoben:
1. Jahresgebühr pro Kalenderjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 100.–
2. Tagesgebühr für Jagdgäste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 50.–
Dieses Reglement ist zu publizieren. Es wird sofort wirksam.[2]
Egress
KB 25.09.1993
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 21.09.1993 | 26.09.1993 | Erlass | Erstfassung | KB 25.09.1993 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 21.09.1993 | 26.09.1993 | Erstfassung | KB 25.09.1993 |