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RiE 912.210

Reglement über die Jagdpassgebühren

Vom 21. September 1993 (Stand 26. September 1993)

Präambel

Jagdpassgebühren: Reglement | Riehen: Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf § 12 Abs. 3 und 4 der kantonalen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 24. August 1993[1], erlässt folgendes Reglement:

 

Für die Ausstellung eines Jagdpasses werden folgende Gebühren erhoben:

 

1. Jahresgebühr pro Kalenderjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 100.–

2. Tagesgebühr für Jagdgäste  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr.   50.–

 

Dieses Reglement ist zu publizieren. Es wird sofort wirksam.[2]

Egress

KB 25.09.1993

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
21.09.1993 26.09.1993 Erlass Erstfassung KB 25.09.1993

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 21.09.1993 26.09.1993 Erstfassung KB 25.09.1993