Die Gemeinde betreibt ein Kommunikationsnetz zur Vermittlung eines kostengünstigen und qualitativ hochwertigen Fernseh- und Radioempfangs sowie weiterer elektronischer Kabelkommunikationsdienste.
Der Gemeinderat wird ermächtigt, den Betrieb ganz oder teilweise einer Spezialfirma zu übertragen. Dabei hat er das Leistungsverzeichnis und die Zuschlagskriterien der öffentlichen Ausschreibung dem Einwohnerrat vorgängig zur Genehmigung zu unterbreiten.