Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens gründen hiermit das Internationale Institut für Demokratie und Wahlhilfe 2 , im Folgenden als «Institut» oder «International IDEA» bezeichnet, als internationale Organisation.
Das Institut hat seinen Sitz in Stockholm, sofern der Rat nicht beschliesst, es an einen anderen Ort zu verlegen. Das Institut kann Büros an anderen Orten einrichten, wenn dies zur Unterstützung seines Programms notwendig ist.
International IDEA besitzt volle Rechtspersönlichkeit und hat die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben und Erreichung seiner Ziele notwendigen Fähigkeiten; unter anderem hat es die Fähigkeit:
- unbewegliches und bewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräussern;
- Verträge und sonstige Vereinbarungen zu schliessen;
- Personal zu beschäftigen und abgeordnetes Leihpersonal zu übernehmen;
- vor Gericht zu stehen und sich zu verteidigen;
- das Geld und das Vermögen des Instituts anzulegen; und
- sonstige rechtmässige Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Ziele des Instituts zu erreichen.