Dieses Abkommen regelt den Austausch von schweizerischen und argentinischen Bürgerinnen und Bürgern, die für eine begrenzte Zeit im anderen Land eine Stelle im erlernten Beruf annehmen, um sich beruflich und sprachlich weiterzubilden (nachstehend «Stagiaires» genannt).
Die Beschäftigung kann in allen Berufen erfolgen, deren Ausübung für Ausländer rechtlich nicht eingeschränkt ist. Für Berufe, deren Ausübung einer besonderen Bewilligung bedarf, ist diese zusätzlich einzuholen.