Die Vertragsparteien
Die Schweiz
und
Bosnien und Herzegowina
entschlossen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die illegale Einwanderung wirksamer zu bekämpfen,
im Bestreben, mit diesem Abkommen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit schnelle und effiziente Verfahren für die Identifizierung und sichere und ordnungsgemässe Rückkehr von Personen einzuführen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz oder Bosnien und Herzegowinas oder für die Anwesenheit oder den Aufenthalt in dem betreffenden Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, und die Durchbeförderung dieser Personen im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,
unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass dieses Abkommen die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Schweiz und Bosnien und Herzegowinas unberührt lässt, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, insbesondere aus der Europäischen Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten und dem Übereinkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge,
unter Berücksichtigung des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, unterzeichnet am 26. Oktober 2004 ,
unter Berücksichtigung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, unterzeichnet am 18. September 2007,
sind wie folgt übereingekommen:
Art.
1
Definitionen
Für die Zwecke dieses Abkommens gelten folgende Definitionen:
- «Vertragsparteien» bezeichnet die Schweiz und Bosnien und Herzegowina.
- «Staatsangehöriger der Schweiz» bezeichnet jede Person, die die Staatsangehörigkeit der Schweiz gemäss deren innerstaatlicher Gesetzgebung besitzt.
- «Staatsangehöriger Bosnien und Herzegowinas» bezeichnet jede Person, die die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas gemäss dessen innerstaatlicher Gesetzgebung besitzt.
- «Drittstaatsangehöriger» bezeichnet jede Person, die eine andere Staatsangehörigkeit als diejenige der Schweiz oder Bosnien und Herzegowinas besitzt.
- «Staatenloser» bezeichnet jede Person, die keine Staatsangehörigkeit besitzt.
- «Aufenthaltsbewilligung» bezeichnet eine beliebige von der Schweiz oder Bosnien und Herzegowina erteilte Bewilligung, die eine Person zum Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet berechtigt. Nicht inbegriffen ist dabei das vorübergehende Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der genannten Staaten in Zusammenhang mit einem Asyl- oder Aufenthaltsbewilligungsverfahren.
- «Visum» bezeichnet eine Bewilligung oder eine Entscheidung der Schweiz oder Bosnien und Herzegowinas, die für die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet erforderlich ist. Flughafentransitvisa sind dabei nicht inbegriffen.
- «Ersuchender Staat» bezeichnet denjenigen Staat (die Schweiz oder Bosnien und Herzegowina), der ein Rückübernahmegesuch gemäss Artikel 7 oder ein Durchbeförderungsgesuch gemäss Artikel 14 dieses Abkommens stellt.
- «Ersuchter Staat» bezeichnet den Staat (die Schweiz oder Bosnien und Herzegowina), an den ein Rückübernahmegesuch gemäss Artikel 7 oder ein Durchbeförderungsgesuch gemäss Artikel 14 dieses Abkommens gerichtet wird.
- «Zuständige Behörde» bezeichnet jede nationale Behörde der Schweiz oder Bosnien und Herzegowinas, die sich mit der Anwendung dieses Abkommens gemäss Artikel 19 Buchstabe a) desselben befasst.
- «Durchbeförderung» bezeichnet die Durchreise eines Drittstaatsangehörigen oder eines Staatenlosen durch das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates auf dem Weg vom ersuchenden Staat zum Zielstaat.
Anhang 1
Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Nachweis
der Staatsangehörigkeit gilt
(Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Abkommens)
- Gültige Reisepässe oder Reisedokumente jeder Art (nationale Pässe, Diplomatenpässe, Dienstpässe, Sammelpässe und Ersatzpässe einschliesslich Kinderpässen);
- für Bosnien und Herzegowina gültige CIPS-Personalausweise;
- für die Schweiz gültige Personalausweise jeder Art (einschliesslich vorläufiger und provisorischer Personalausweise);
- gültige Seefahrtsbücher und Kapitänsausweise.
Anhang 2
Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage
als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit dient
(Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 des Abkommens)
- In Anhang 1 aufgeführte, abgelaufene Dokumente oder Fotokopien davon;
- Führerscheine oder Fotokopien davon;
- gültige oder abgelaufene Staatsangehörigkeitsbescheinigungen und sonstige amtliche Dokumente – oder Fotokopien davon –, die durch ein weiteres amtliches Dokument mit Passfoto gestützt werden, in dem die Staatsangehörigkeit erwähnt wird oder aus dem sie klar hervorgeht;
- Geburtsurkunden oder Fotokopien davon;
- Firmenausweise oder Fotokopien davon;
- Zeugenaussagen;
- schriftliche Erklärungen der betreffenden Person;
- die von der Person gesprochene Sprache, einschliesslich des Ergebnisses einer amtlichen Prüfung;
- Fingerabdruckblatt;
- Ergebnis eines DNA-Tests;
- jedes sonstige Dokument, das dazu beitragen kann, die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person festzustellen.
Anhang 3
Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Nachweis
für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme
Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
(Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 des Abkommens)
- Einreise-/Ausreisestempel und ähnliche Vermerke im Reisedokument der betreffenden Person sowie sonstige Beweise für die Einreise/Ausreise (z.B. Videoaufnahmen);
- Dokumente, Bescheinigungen und Rechnungen jeder Art (z.B. Hotelrechnungen, Terminkarten für Arzt-/Zahnarztbesuche, Eintrittskarten für öffentliche/private Einrichtungen, Mietwagenverträge, Kreditkartenbelege usw.), aus denen eindeutig hervorgeht, dass sich die betreffende Person im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates aufgehalten hat;
- mit Namen versehene Tickets und/oder Passagierlisten für Flug-, Bahn-, Bus- oder Schiffsreisen, aus denen die Anwesenheit und die Reiseroute der betreffenden Person im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates hervorgeht;
- Angaben, aus denen hervorgeht, dass die betreffende Person einen Reisebegleiter oder ein Reisebüro in Anspruch genommen hat;
- förmliche Erklärungen, insbesondere von Grenzbeamten und anderen Zeugen, die den Grenzübertritt der betreffenden Person bezeugen können;
- förmliche Erklärungen der betreffenden Person in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.
Anhang 4
Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Anscheinsbeweis
für die Erfüllung der Voraussetzungen
für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger oder
Staatenloser gelten
(Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 2 des Abkommens)
- Von den zuständigen Behörden des ersuchenden Staates erstellte Beschreibung des Ortes und der Umstände, an dem bzw. unter denen die betreffende Person nach der Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates abgefangen wurde;
- Angaben über die Identität und/oder den Aufenthalt einer Person, die von einer internationalen oder nichtstaatlichen Organisation zur Verfügung gestellt wurden;
- Berichte/Bestätigung von Angaben durch Familienangehörige, Mitreisende usw.;
- Erklärungen der betreffenden Person.
Anhang 5
Liste der Dokumente, die als Nachweis oder Anscheinsbeweis
für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme
von ehemaligen Staatsangehörigen
der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien gelten
(Art. 3 Abs. 3, Art. 9 Abs. 4 und 5 des Abkommens)
Anhang 6
……………………………………… ……………………………………
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……………………………………… ……………………………………
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(Bezeichnung der ersuchenden Behörde) (Ort und Datum)
Aktenzeichen: ………………………
An:
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………………………………………
(Bezeichnung der ersuchenden Behörde)
Rückübernahmegesuch
nach Artikel 7 des Abkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
A. Personalien
1. Vollständiger Name (Familiennamen unterstreichen):
2. Mädchenname:
3. Geburtsdatum und -ort:
4. Geschlecht und Personenbeschreibung (Grösse, Augenfarbe, besondere Kennzeichen usw.):
5. Auch bekannt unter (frühere Namen, andere Namen, die verwendet werden/unter denen die Person bekannt ist, oder Aliasnamen):
6. Staatsangehörigkeit und Sprache:
7. Zivilstand:
verheiratet ledig geschieden verwitwet
Falls verheiratet: Name des Ehepartners: …………………………………………..
Gegebenenfalls Namen und Alter der Kinder: ……………………………………….
……………………………………….……………………………………….……….
……………………………………….……………………………………….……….
……………………………………….……………………………………….……….
8. Gegebenenfalls letzte Adresse im ersuchten Staat:
B. Personalien des Ehepartners (wenn zutreffend)
1. Vollständiger Name (Familiennamen unterstreichen):
2. Mädchenname:
3. Geburtsdatum und -ort:
4. Geschlecht und Personenbeschreibung (Grösse, Augenfarbe, besondere Kennzeichen usw.):
5. Auch bekannt unter (frühere Namen, andere Namen, die verwendet werden/unter denen die Person bekannt ist, oder Aliasnamen):
6. Staatsangehörigkeit und Sprache:
C. Personalien der Kinder (wenn zutreffend)
1. Vollständiger Name (Familiennamen unterstreichen):
2. Geburtsdatum und -ort:
3. Geschlecht und Personenbeschreibung (Grösse, Augenfarbe, besondere Kennzeichen usw.):
4. Auch bekannt unter (frühere Namen, andere Namen, die verwendet werden/unter denen die Person bekannt ist, oder Aliasnamen):
5. Staatsangehörigkeit und Sprache:
D. Sonstige erhebliche Angaben
Gesundheitszustand, wenn dies im Interesse der betreffenden Person liegt (z.B. Hinweis auf besondere medizinische Betreuung; lateinischer Name der ansteckenden Krankheit):
E. Beigefügte Beweismittel
- ………………………………… ……………………………………
- (Reisepass Nr.) Ausstellungsdatum und -ort)
- ………………………………… ……………………………………
- (ausstellende Behörde) (Ablauf der Gültigkeitsdauer)
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- (Personalausweis Nr.) (Ausstellungsdatum und -ort)
- ………………………………… ……………………………………
- (ausstellende Behörde) (Ablauf der Gültigkeitsdauer)
- ………………………………… ……………………………………
- (Führerschein Nr.) (Ausstellungsdatum und -ort)
- ………………………………… …………………………………
- (ausstellende Behörde) (Ablauf der Gültigkeitsdauer)
- ………………………………… …………………………………
- ………………………………… …………………………………
- (sonstiges amtliches Dokument Nr.) (Ausstellungsdatum und -ort)
- ………………………………… …………………………………
- (ausstellende Behörde) (Ablauf der Gültigkeitsdauer)
Ein Passfoto sowie ein standardisiertes Europäisches Fingerabdruckblatt sind beizufügen.
F. Bemerkungen
(Stempel und Unterschrift)