Dieses Abkommen regelt den Austausch von schweizerischen und chilenischen Staatsangehörigen, die für eine begrenzte Zeit im anderen Land eine Stelle im erlernten Beruf annehmen, um sich beruflich und sprachlich weiterzubilden (nachstehend «Stagiaires» genannt).
Die Beschäftigung kann in allen Berufen erfolgen, deren Ausübung für Ausländer rechtlich nicht eingeschränkt ist. Für Berufe, deren Ausübung einer besonderen Bewilligung bedarf, ist diese vom Stagiaire zusätzlich einzuholen. Die Staatsangehörigen der Parteien können während der Dauer des Stages die Berufstätigkeit ausüben, zu der sie zugelassen sind.