Auf Antrag der SAR Macao übernimmt die Schweiz ohne andere als die in diesem Abkommen festgelegten Formalitäten jede Person, welche die im Hoheitsgebiet der SAR Macao geltenden Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllt, wenn nachgewiesen oder einsichtig glaubhaft gemacht wird, dass diese Person die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt.
Die SAR Macao nimmt diese Person unter denselben Voraussetzungen wieder zurück, wenn eine Nachprüfung ergibt, dass sie zum Zeitpunkt der Ausreise aus der SAR Macao die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besass.