Die Vertragsschliessenden Seiten erklären ihr Einverständnis zum Austausch von schweizerischen und russischen Bürgern zum Zwecke der beruflichen und sprachlichen Weiterbildung.
Dieses Abkommen findet Anwendung auf Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bürger der Russischen Föderation beiderlei Geschlechts, die für eine begrenzte Zeit im anderen Land – in der Schweiz bzw. in Russland – eine Stelle im erlernten Beruf antreten.
Das Abkommen gilt für alle Berufe, deren Ausübung nicht ausdrücklich schweizerischen bzw. russischen Staatsbürgern vorbehalten ist. Für Berufe, deren Ausübung der Bewilligung bedarf, ist diese zusätzlich einzuholen.