Die Vertreter der Mitglieder des Vereins, ihre Stellvertreter, die technischen Sachverständigen, Berater und Sekretäre von Delegationen, welche nach der Schweiz entsandt werden, um in amtlicher Eigenschaft bei Haupt- oder Nebenorganen des Vereins oder an von ihm einberufenen Konferenzen tätig zu sein, geniessen bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten in der Schweiz und während ihrer Reisen in der Schweiz nach dem Versammlungsorte und von dort zurück folgende Vorrechte und Immunitäten:
- Immunität von Festnahme und Haft und, für die in Ausübung ihrer Tätigkeit vollzogenen Handlungen, einschliesslich mündlicher und schriftlicher Äusserungen, Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit;
- Unverletzbarkeit der Person, des Wohnsitzes und aller dem Betreffenden gehörenden Gegenstände;
- Befreiung für sich selbst und den Ehegatten von allen einschränkenden Massnahmen mit Bezug auf die Einwanderung, von allen Meldevorschriften für Ausländer und von allen Verpflichtungen zu nationalen Dienstleistungen;
- Zollerleichterungen gemäss Zollreglement;
- die gleichen Immunitäten und Erleichterungen in bezug auf ihr persönliches Gepäck, wie sie den diplomatischen Vertretern gewährt werden;
- die gleichen Erleichterungen in bezug auf die Währungs‑ und Geldwechselbestimmungen, wie sie den Vertretern ausländischer Regierungen in offizieller Mission gewährt werden.
Die Vertreter der Mitglieder haben das Recht, ihre amtlichen Mitteilungen zu chiffrieren und Dokumente oder Korrespondenz durch Kuriere oder Kuriergepäck gemäss Artikel 27 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 zu empfangen oder zu versenden.
Um den Vertretern der Mitglieder des Vereins bei dessen Haupt‑ und Nebenorganen und an den vom Verein einberufenen Konferenzen volle Redefreiheit und volle Unabhängigkeit in der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten zu gewährleisten, wird ihnen die Immunität von der Gerichtsbarkeit für ihre in dienstlicher Tätigkeit gemachten mündlichen und schriftlichen Äusserungen oder vollzogenen Handlungen auch noch gewährt, wenn sie nicht mehr Vertreter von Mitgliedern sind.