Im Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein wird an der Grenzübergangsstelle Schaanwald – Feldkirch-Tisis ein gemeinsames grenzpolizeiliches Verbindungsbüro (in der Folge: Verbindungsbüro) errichtet.
In diesem Verbindungsbüro sind für die schweizerische Vertragspartei nach Liechtenstein entsandte Bedienstete des Eidgenössischen Grenzwachtkorps und für die österreichische Vertragspartei nach Liechtenstein entsandte Bedienstete der Bundespolizei zusammen mit den lagebezogen anwesenden Bediensteten der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein nach Massgabe des Artikels 2 dieser Vereinbarung beratend und unterstützend tätig. Diese können jeweils lagebezogen von Sicherheitsbehörden im Sinne des Vertrages vom 27. April 1999 1 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden verstärkt werden.
Das Verbindungsbüro ist entsprechend zu kennzeichnen.