Bei der Durchführung von Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung trägt jede Partei die Kosten für Personal und Ausrüstung selbst.
Das Hauptprinzip für die Unterstützung durch den AS liegt im kostenfreien Zugang zu militärischer Infrastruktur, wie Unterkunft, Übungsgelände, Schiessanlagen, Flugplätzen und so weiter.
Die finanziellen Pflichten der Parteien sind letztlich abhängig von der nationalen Bewilligung und Zuteilung der finanziellen Ressourcen.
Für sämtliche Dienstleistungen, welche nicht aufgrund gegenseitiger Vereinbarung kostenlos erbracht werden, handeln die Parteien aus, ob diese durch Barzahlung («erstattungspflichtige Transaktion»), Naturalleistungen («Tauschtransaktion») oder durch monetäre «Gleichwert-Zahlung» abzugelten sind. Detaillierte Abmachungen bezüglich der finanziellen Bedingungen werden in TV, die dieser Vereinbarung untergeordnet sind, getroffen.
Soweit dies durch geltende Gesetze, Vorschriften und internationale Vereinbarungen zulässig ist, stellen die zuständigen Behörden des AS bestmöglich sicher, dass bei der Umsetzung dieser Vereinbarung auf die Erhebung ansonsten üblicher Steuern, Zölle und ähnlicher Abgaben verzichtet wird. Wo solche Steuern, Zölle und ähnliche Gebühren dennoch geschuldet werden, sind die zuständigen Behörden des AS um eine möglichst zufrieden stellende administrative Abwicklung bemüht.
Die Kosten für offizielle gesellschaftliche Anlässe trägt der AS.