Als RESTREINT UE/EU RESTRICTED oder INTERN/INTERNE/AD USO INTERNO klassifizierte Informationen können als Handgepäck, durch Postdienste, private Kurierdienste oder auf elektronischem Weg unter Verwendung von kryptografischen Produkten, die von den zuständigen Sicherheitsbehörden nach Artikel 1 gemeinsam vereinbart wurden, zwischen den Vertragsparteien übermittelt werden.
Die Übermittlung von als CONFIDENTIEL UE/UE CONFIDENTIAL oder VERTRAULICH/CONFIDENTIEL/CONFIDENZIALE klassifizierten Informationen zwischen den Vertragsparteien erfolgt durch diplomatischen Kurier, als Handgepäck durch Kuriere, die einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sind und einen Kurierausweis der zuständigen Sicherheitsbehörde der übermittelnden Vertragspartei erhalten haben, oder durch private Kurierdienste, die gemäss den Sicherheitsvorschriften der übermittelnden Vertragspartei zugelassen worden sind.
Als CONFIDENTIEL UE/UE CONFIDENTIAL oder VERTRAULICH / CONFIDENTIEL / CONFIDENZIALE oder höher klassifizierte Informationen werden nicht auf elektronischem Weg zwischen den Vertragsparteien übermittelt, ausser wenn dies von ihnen gemeinsam vereinbart und spezifische Übermittlungs- und Informationssicherheitsmassnahmen getroffen wurden, einschliesslich der Verwendung von zwischen den zuständigen Sicherheitsbehörden vereinbarten Verschlüsselungsprodukten.
Die Übermittlung von als SECRET UE/EU SECRET oder GEHEIM / SECRET / SEGRETO klassifizierten Informationen zwischen den Vertragsparteien mittels beauftragter Kuriere wird im Einzelfall festgelegt.