Die Vertragsparteien werden medizinisches, chirurgisches und Laboratoriumsmaterial, an dem sie selbst einen ausreichenden Vorrat für ihre eigenen Bedürfnisse besitzen, einer anderen Vertragspartei, die infolge aussergewöhnlicher Umstände einen dringenden Bedarf daran hat, zur leihweisen Verwendung kostenlos zur Verfügung stellen; dieses Material wird auf Gesuch dem interessierten Partner übersandt und ist später zurückzuerstatten.
Jede Vertragspartei, welche die Begünstigungen der Ziffer 1 in Anspruch nimmt, wird alle möglichen Erleichterungen für die vorübergehende Einfuhr des entliehenen Materials in ihr Gebiet gewähren.