1. Die Zone umfasst auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland:a) die Strasse von Rafz nach Günzgen von der gemeinsamen Grenze bis zu einer Entfernung von 107 Meter in Richtung Günzgen und dem Ende der Ausstellspur, gemessen vom Schnittpunkt der Grenze mit der Achse der Strasse, einschliesslich des Gehweges;b) den Zollamtsvorplatz;c) die zwei dem Zollgebäude gegenüberliegenden befestigten Parkplätze;d) die Ausstellspur Flurstück 1886/1 gemäss dem Lagebuch der Gemeinde Hohentengen.
2. Die Zone umfasst auf dem Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft:a) die den deutschen Bediensteten zur alleinigen oder gemeinschaftlichen Nutzung überlassenen Räume;b) das Grundstück Kataster-Nummer 1133 der Gemeinde Wasterkingen, mit Ausnahme der durch den Buchstaben a nicht erfassten Teile des Zollgebäudes;c) die Strasse von Günzgen nach Rafz von der gemeinsamen Grenze bis zu einer Entfernung von 100 Meter in Richtung Rafz, gemessen vom Schnittpunkt der Grenze mit der Achse der Strasse.