1. Die Zone umfasst auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland:a) einen Abschnitt der Durchgangsstrasse (Konstanzerstrasse/Emmishoferstrasse) von 48,5 Meter in nordöstlicher Richtung, vom Grenzstein 22 aus gemessen, einschliesslich der Gehwege;b) den hinter dem deutschen Dienstgebäude gelegenen Platz inklusive Zufahrt und Gehwege.
2. Die Zone umfasst auf dem Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft:a) einen Abschnitt der Durchgangsstrasse (Konstanzerstrasse/Emmishoferstrasse) von 56 Meter in südwestlicher Richtung, vom Grenzstein 22 aus gemessen, einschliesslich der Gehwege;b) den südwestlich des Dienstgebäudes der Gemeinschaftszollanlage gelegenen Platz zwischen der Konstanzerstrasse, der Tägermoosstrasse und dem Grundstück Tägermoosstrasse 2, die zwei Garagengebäude und den Theoriesaal.