Die schweizerische und die österreichische Grenzabfertigung wird nach Bedarf und Zweckmässigkeit in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Buchs–Feldkirch und, soweit für die Grenzabfertigung notwendig, auch auf den Strecken Buchs–Sargans und Feldkirch–Bludenz durchgeführt.
Diese Grenzabfertigung erstreckt sich auf Personen, welche die schweizerischösterreichische Zollgrenze überschreiten, ferner auf das Handgepäck und, soweit es praktisch durchführbar ist, auch auf die mitgeführten Tiere, das aufgegebene Reisegepäck und das Eil‑ und Expressgut, es sei denn, sie unterliegen der tierärztlichen Grenzkontrolle oder der phytosanitären Beschau.