Die Zone für die Grenzabfertigung im Reisendenverkehr im Bahnhof Buchs umfasst:
- die von den Bediensteten beider Staaten gemeinschaftlich benützten Anlagen und Räumlichkeiten, und zwar:–den Bahnsteig 2 mit den Gleisen A 2 und A 3 (für die Lokalzüge Feldkirch‑Buchs);–den Bahnsteig 3 mit den Gleisen A 4 und A 5 (für die internationalen Reisezüge) und den für Reisende zugänglichen Teilen der Zollhalle (Telefonkabinen, Wartehalle, Revisionsraum, Seitengänge, Gepäckaufgabevorraum, Toiletten) sowie dem Lagerplatz für Expressgüter im Nebengebäude nördlich der Zollhalle;–die Unterführung zwischen den Bahnsteigen 2 und 3;
- die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räumlichkeiten, und zwar:–die drei Räume in der Zollhalle auf dem Bahnsteig 3;–den Zollverschlussraum im Nebengebäude nördlich der Zollhalle auf Bahnsteig 3.
Sofern aus bahnbetrieblichen Gründen Reisezüge nicht auf den Gleisen A 2, A 3, A 4 oder A 5 abgefertigt werden, gelten für diese Fälle auch das Gleis, auf dem der Zug hält, sowie der dazugehörige Bahnsteig mit den Verbindungswegen als Zone.