Die schweizerische und die österreichische Grenzabfertigung wird nach Bedarf und Zweckmässigkeit in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke zwischen St. Margrethen und der österreichisch‑deutschen Grenze bei Lochau durchgeführt.
Diese Grenzabfertigung erstreckt sich auf Personen, welche die schweizerischösterreichische Zollgrenze überschreiten, ferner auf das Handgepäck und, soweit es praktisch durchführbar ist, auch auf die mitgeführten Tiere, das aufgegebene Reisegepäck und das Eil‑ und Expressgut, es sei denn, sie unterliegen der tierärztlichen Grenzkontrolle oder phytosanitären Beschau.