In Chiasso-Brogeda merci werden auf schweizerischem Hoheitsgebiet nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
Die schweizerische Ausgangs- und die italienische Eingangsabfertigung im Transitverkehr in Richtung Nord/Süd werden bei diesen Grenzabfertigungsstellen durchgeführt.
Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 11. März 1961 wird die auf schweizerischem Hoheitsgebiet gelegene italienische Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Como zugeordnet.
Die Vorkehrungen, welche in den Titeln II, III und IV des erwähnten Abkommens vom 11. März 1961 enthalten sind, mit Ausnahme von Artikel 14, sind sinngemäss Bestandteil dieser Vereinbarung.