Am Autobahn‑Grenzübergang Brogeda, auf italienischem Hoheitsgebiet, werden für den Reisendenverkehr nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
Bei diesen Grenzabfertigungsstellen wird die schweizerische und die italienische Eingangs‑ und Ausgangsabfertigung des Reisendenverkehrs vorgenommen. Sie erstreckt sich auf die mit Strassenfahrzeugen reisenden Personen, ihr Gepäck, die Fahrzeuge selbst sowie die persönlichen Effekten, Handelsmuster, kleine Warenmengen ‑ sofern sie zum privaten Gebrauch bestimmt oder jedenfalls nicht von erheblichem Wert sind ‑, Devisen und Wertpapiere, welche die genannten Personen zu persönlichen Zwecken mit sich führen können.
Die Durchfahrt von Schwerverkehr ist nur zugelassen, wenn die Fahrzeuge leer sind oder wenn sie leeres Verpackungsmaterial transportieren und nur in der Richtung Nord–Süd.
Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 11. März 1961 5 wird die schweizerische, auf italienischem Hoheitsgebiet liegende Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Chiasso zugeordnet.