Am Grenzübergang Chiasso‑Strasse/Ponte Chiasso werden auf schweizerischem und italienischem Hoheitsgebiet nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
Bei der auf schweizerischem Hoheitsgebiet gelegenen Grenzabfertigungsstelle werden die italienische Ausgangs‑ und die schweizerische Eingangsabfertigung, bei der auf italienischem Hoheitsgebiet gelegenen Grenzabfertigungsstelle die schweizerische Ausgangsund die italienische Eingangsabfertigung des Reisenden‑ und Grenzverkehrs (Personen, auch in Fahrzeugen, ihr Gepäck, Privatwaren, Handelsmuster, kleine Mengen Handelswaren von unbedeutendem Wert, Devisen und Wertpapiere, die diese Personen für persönliche Zwecke mit sich führen) vorgenommen.
Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 11. März 1961 2 wird die auf italienischem Hoheitsgebiet gelegene schweizerische Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Chiasso, die auf schweizerischem Hoheitsgebiet gelegene italienische Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Como zugeordnet.