Im Bahnhof Iselle di Trasquera, auf italienischem Hoheitsgebiet, werden nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen errichtet. Bei diesen Grenzabfertigungsstellen werden schweizerischer‑ und italienischerseits zur Ein‑ oder Ausfuhr abgefertigt die beim genannten Bahnhof nach dem Transport durch den Simplontunnel ausgeladenen oder zur Beförderung durch diesen Tunnel zu verladenden Strassenfahrzeuge, die mit diesen Fahrzeugen reisenden Personen, ihr Reisegepäck, sowie Privatwaren, Handelsmuster und kleinere Mengen Handelswaren von unbedeutendem Wert, Devisen und Wertpapiere, weiche diese Personen für persönliche Zwecke mit sich führen.
Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 11. März 1961 2 wird die auf italienischem Hoheitsgebiet gelegene schweizerische Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Brig zugeordnet.