0.632.292.631
Abkommen
zwischen den Regierungen der Schweiz
und Kolumbiens
0.632.292.631Nicht löschen bitte "1 " !! (Stand am 5. November 1999)
Übersetzung2
Abgeschlossen am 27. November 1979
Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 19803
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1980
Diese Vereinbarung enthält die Ergebnisse der Diskussionen und Verhandlungen, die im Rahmen der Tokio‑Runde und in den Besprechungen über den Beitritt Kolumbiens zum GATT zwischen den kolumbianischen und schweizerischen Behörden geführt worden sind.
- In Beantwortung eines Begehrens der Schweiz hat Kolumbien eine Anzahl Produkte (Anhang 1) in seine Liste der Zoll‑Bindungen (Liste LXXVI-Kolumbien) aufgenommen. Kolumbien ist bereit, der Schweiz die Rechte eines ursprünglichen Verhandlungspartners für diese Produkte einzuräumen.
- Kolumbien nimmt vom Interesse der Schweiz an einer vorrangigen Zollverhandlung im Sinne von Anhang 2 Kenntnis, sobald seine Handels‑, Finanz‑ und Entwicklungsbedürfnisse dies gestatten.
- Die Schweiz wird auf Begehren Kolumbiens ein jährliches Kontingent von 45 Tonnen für Nelken (0603.10)4 eröffnen. Dieses Kontingent wird für die Dauer von 5 Jahren gewährt, worauf die Frage der Verlängerung dieses Regimes mit Kolumbien zu prüfen sein wird. Kolumbien wird das Recht eingeräumt, Konsultationen über das Funktionieren dieses Kontingentes zu verlangen. Zudem ist die Schweiz bereit, Kolumbien das Recht einer ursprünglichen Verhandlungspartei für die Position 0801.20 (Bananen) einzuräumen.
- Anhang 3 führt diejenigen Produkte auf, die in der dem Genfer Protokoll (1979)5 beigefügten Liste der schweizerischen Zollkonzessionen enthalten und von Interesse für Kolumbien sind. Überdies enthält Anhang 4 die Liste derjenigen Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzessionen seitens der Schweiz im Rahmen der Gruppe «tropische Produkte» und in Beantwortung von Begehren der Länder des Andenpaktes gebildet haben.
Geschehen in Genf am 27. November 1979.
Für die | Für die |
A. Dunkel | Felipe Jaramillo |
Anhänge:
- Liste der Produkte, die in der Liste der Bindungen Kolumbiens enthalten sind und für welche die Rechte einer ursprünglichen Verhandlungspartei gewährt werden
- Liste der Produkte, die für die Schweiz von Interesse sind
- Liste der Produkte, die für Kolumbien von Interesse sind
- Liste der Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzessionen der Schweiz zugunsten des Andenpaktes bildeten