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0.632.293.361.2

Liste der Konzessionen, welche die Vereinigten Staaten von Amerika der Schweiz einräumen Nur der englische Text dieser Liste ist authentisch

AS 1962 1647

Übersetzung des englischen Originaltextes

(Stand am 1. Januar 1963)

USA-
Zollposition

Warenbezeichnung

Zollansatz

este Etappe

zweite Etappe

23

Chemikalien, Drogen, medizinische und dgl. in Nummer 5 aufgeführte Stoffe, wenn sie in Kapseln, Pillen, Tabletten, Pastillen,
Plätzchen, Ampullen, Täfelchen oder
ähnlichen Formen eingeführt werden, einschliesslich der für medizinische Zwecke dosierten Pulver:

  1. Ergotamintartrat
    Salze und Verbindungen der Glukosesäure sowie Kombinationen und
    Mischungen derselben

11 % ad val.


11 % ad val.

10 % ad. val.


10 % ad val.

27

(a)
(3)
(4)
(5)

Erzeugnisse, unter beliebigem Namen
bekannt, die einem in dieser Nummer oder in Nummer 1651 genannten Produkt
gleichen:

  1. Ganz oder teilweise aus einem in dieser Nummer genannten Erzeugnis gewonnen, abgeleitet oder hergestellt:4-Amino‑2‑Stilbensulfonsäure




3.1 c. per lb.
+ 22½ %
ad val.




2.8 c. per lb.
+ 20 % ad val.

  1. Ortho‑Aceto acetotoluidid, 3‑Aminoacetophenon und 2, 4, 6‑Trimethylanilin (Mesidin)



3.25 c. per lb.
+ 22½ %
ad val.



2.8 c. per lb.
+ 20 % ad val.

Ganz oder teilweise aus einem in den Unterpositionen (1), (2) oder (3) dieser Nummer genannten Erzeugnis gewonnen, abgeleitet oder hergestellt:

  1. Erzeugnisse, die hauptsächlich als Hilfsmittel beim Zurichten oder Appretieren von Geweben verwendet werden



3.1 c. per lb.
+ 18 % ad val.



2.8 c. per lb.
+ 16 % ad val.

28

(a)

Farben, Farbstoffe oder Beizen, auch
wasserlöslich, die ganz oder teilweise aus
einem in dieser Nummer oder in
Nummer 1651 genannten Erzeugnis
gewonnen, abgeleitet oder hergestellt sind:

1*)

Säureschwarz 50, 94, 129;
Säureblau 54, 106, 127, 129, 143;
Säurebraun 44, 46, 48, 58, 188, 189;
Säuregrün 40;
Säurerot 130, 145, 174, 211;
Säureviolett 31, 48;
Säuregelb 2, 75, 116;
Basisches Rot 14;
Basisches Gelb 13;
Direktschwarz 62, 91;
Direktblau 86, 92, 106, 160, 172;
Direktbraun 103, 115, 116;
Direktgrün 5, 29, 31;
Direktorange 37;
Direktrot 83;
Direktgelb 28;
Dispersionsblau 30;
Optischer Aufheller 18, 24, 32;

Beizengrün 47;
Beizenrot 17;
«Reactive black» 1;
«Solvent orange» 11;
«Solvent yellow» 25;
Küpenrot 44;
Wasserlöslich gemachtes Küpenorange 3

























36 % ad val.
aber nicht
weniger als
3.1 c. per lb.
+20 % ad val.

























32 % ad val.
aber nicht
weniger als
2.8 c. per lb.
+18 % ad val.

28

(a)

Medikamente, die ganz oder teilweise aus einem in dieser Nummer oder in
Nummer 1651 genannten Erzeugnis
gewonnen, abgeleitet oder hergestellt sind:

  1. 2‑Benzyl‑4, 5‑Imidazolinhydrochlorid, Methylphenethylhydantoin, Phenylbenzylaminoäthyl‑Imidazolin‑
    Hydrochlorid, alle anderen von Imidazolin oder Hydantoin abgeleiteten
    medizinischen Produkte






3.1 c. per lb.
+20 % ad val.






2.8 c. per lb.
+18 % ad val.

  1. 5‑Chlor‑7‑jod‑8‑Quinolinol; 2 [1‑(p‑Chlor phenyl)‑3‑Dimethyl aminopropylamin] Pyridinmaleat; und Niacinamid




3.1 c. per lb.
+22½ %
ad val.




2.8 c. per lb.
+20 % ad val.

60

Stoffe für die Parfümerie, die nicht mehr als 10% Alkohol enthalten:

  1. Anethol, Zitral, Heliotropin, Jonon, Rhodinol und Terpineol; und alle
    natürlichen oder synthetischen aromatischen oder wohlriechenden Substanzen; alle diese Produkte, weder zusammengesetzt noch gemischt, und n. b. g.:
  1. Anethol, Zitral, Heliotropin, Jonon, Rhodinol und Terpineol


27 % ad val.


24 % ad val.

  1. Linalylazetat

40½ % ad val.

36 % ad val.

  1. Andere (mit Ausnahme von Geraniol, Safrol und Hydroxyzitronellal)


27 % ad val.


27 % ad val.

91

Vanadinsäure, Vanadinsäureanhydrid
und ihre Salze; chemische Verbindungen, Mischungen und Salze, ganz oder
dem Hauptwerte nach aus Vanadium,
und n. b. g





36 % ad val.





32 % ad val.

236

Uhrkristalle und Uhrgläser, fertig oder nicht, andere als runde


54 % ad val.


48 % ad val.

360

Wissenschaftliche und Laboratoriumsinstrumente, ‑apparate, ‑geräte und ‑vorrichtungen (einschliesslich mathematische und Vermessungsapparate) sowie Teile davon, ganz oder dem Hauptwerte nach aus Metall und nicht mit Gold, Silber oder Platin plattiert, fertig oder nicht, n. b. g.:

  1. Analysengewichte, Waagen, Laboratoriumswaagen und deren Teile


27 % ad val.


25 % ad val.

  1. Laboratoriumsapparate, ‑vorrichtungen oder ‑instrumente, zur Bestimmung der Festigkeit von Gegenständen oder
    Materialien, auf Druck, Zug, Torsion oder Scherung und deren Teile





18 % ad val.





16 % ad val.

  1. Vermessungsinstrumente und deren
    Teile


31½ % ad val.


28 % ad val.

362

Feilenrohlinge, Feilen, einhiebige Feilen und Raspeln, von jedem Schnitt oder jeder Art, mit einer Länge:

  1. von 2½ Zoll oder weniger

16 c.
per Dutzend

12 c.
per Dutzend

  1. von mehr als 2½ aber nicht mehr als
    4½ Zoll


22½ c.
per Dutzend


20 c.
per Dutzend

  1. von mehr als 4½ aber weniger als
    7 Zoll


31½ c.
per Dutzend


28 c.
per Dutzend

372

Kartonagemaschinen und deren Teile, n. b. g., ganz oder dem Hauptwerte nach aus Metall oder Porzellan



11 % ad val.



10 % ad val.

372

Schiffchen für Stick‑ und Nähmaschinen; deren Teile, n. b. g., ganz oder dem Hauptwerte nach aus Metall oder
Porzellan




27 % ad val.




24 % ad val.

710

Käse, in Originallaiben oder nicht:

  1. Käse, mit der dem Schweizer‑ oder Emmentalerkäse eigentümlichen Augenbildung; und Greyerzer Schachtelkäse



4.5 c. per lb.
aber nicht
weniger als
18 % ad val.



4.5 c. per lb.
aber nicht
weniger als
16 % ad val.

775

Suppen, Suppe in Wurstform (rolls), Tabletten oder Würfeln, und andere Suppenzubereitungen, bestehend aus Gemüse oder aus Gemüse und Fleisch und/oder Fisch, n. b. g




15½ % ad val.




14 % ad val.

917

Unterkleidung, gewirkt, fertig oder nicht, ganz oder dem Hauptwerte nach aus Baumwolle oder sonstigen Pflanzenfasern, n. b. g. im Werte je lb. von mehr als $ 4




18 % ad val.




17 % ad val.

1308

Gewebe mit festen Rändern, nicht über
12 Zoll breit und Artikel daraus; alle diese Artikel, ganz oder dem Hauptwerte nach aus Kunstseide oder anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus Kunstseide oder anderen synthetischen Spinnstoffen und Kautschuk, n. b. g., mit oder ohne
Jacquardmuster:

  1. Bänder und Artikel daraus

25 c. per lb.
+22½ %
ad val.

250c. per lb.
+20 % ad val.

1403

Filtermasse oder Filtermaterial, ganz oder teilweise aus Holzmasse, Holzmehl, Baumwolle oder anderen Pflanzenfasern



11 % ad val.



10 % ad val.

1504

(a)

Geflechte, Tressen und Borten sowie Sparterieblätter, ganz oder dem Hauptwerte nach aus Stroh, Span, Papier, Gras, Palmblatt, Weide, Schilf, Rotang, echtem Rosshaar, Kubabast oder Manilahanf, und Geflechte und Tressen, ganz oder dem Hauptwerte nach aus Ramie; alle diese Artikel geeignet zur Herstellung oder Verzierung von Hüten, Hauben oder Capelinen und enthaltend einen wesentlichen Teil Kunstseide oder andere synthetische Textilstoffe (aber nicht dem Hauptwerte nach daraus hergestellt), im Werte von mehr als $ 1.75 je lb.













11 % ad val.













10 % ad val.

1505

Hauben, Hüte und Mützen, ganz oder dem Hauptwerte nach aus einem nicht in
Nummer 1504 angeführten Geflecht, sofern ein solches Geflecht aus einem wesentlichen Bestandteil von Kunstseide oder einem anderen synthetischen Spinnstoff zusammengesetzt ist, aber nicht ganz oder dem Hauptwerte nach; alle vorstehenden,
geformt, genäht oder ausgeputzt, auch gebleicht, farbig, gefärbt oder
buntgemacht











40½ % ad val.











36 %ad val.

1529

(a)

Geflechte (einschliesslich Geflechte oder Streifen, ganz oder teilweise aus Geflechten gemacht), geeignet zur Herstellung oder Verzierung von Hüten, Hauben oder
Capelinen, auf Webstühlen gewoben und im Webeverfahren verziert, oder von Hand oder auf einer Spitzen‑, Strick‑ oder Flechtmaschine hergestellt, ganz oder dem Hauptwerte nach aus Kunstseide oder andern synthetischen Textilstoffen, oder aus
Garnen, Fäden oder Gespinsten, andere als solche aus Baumwolle, im Werte von:

  1. weniger als $ 1.60 je lb

90 c. per lb.
aber nicht
mehr als
81 % ad val.

80 c. per lb.
aber nicht
mehr als
72 % ad val

  1. $ 1.60 oder mehr je lb

45 c. per lb.
aber nicht
mehr als
20 % ad val.

40 c. per lb.
aber nicht
mehr als
18 % ad val.

1536

Waren, ganz oder dem Hauptwerte nach aus Wachs (ausser Bienenwachs), n. b. g.


7½ % ad val.


6½ % ad val.

1537

(c)

Kämme ganz aus Zelluloseverbindungen,
n. b. g., im Werte von über $ 4.50 per Gros


0.9 c. per
Stück
+18 % ad val.


0.8 c. per
Stück
+16 % ad val.

1541

(a)

Musikinstrumente und deren Teile, n. b. g.:

  1. Spieldosen und deren Teile

18 % ad val.

16 % ad val.

1542

Nadeln für Phonographen, Grammophone, Graphophone und ähnliche Artikel


7 c. per
Tausend
+ 40½% ad
val.


6 c. per
Tausend
+36% ad val.

1551

Photoapparate und deren Teile, n. b. g.:

  1. Kinematographenapparate im Werte von $ 50 oder darüber


13½ % ad val.


12 % ad val.