0.632.294.491
Ergebnis der bilateralen Verhandlungen zwischen den Delegationen der Schweiz und Israels im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 1980
0.632.294.491Nicht löschen bitte "1 " !! (Stand am 5. November 1999)
Übersetzung des englischen Originaltextes
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1980
Als Teil der Verhandlungen der «Tokio‑Runde» und mit dem Ziel der Ausweitung und immer weitergehenden Liberalisierung des Welthandels sind Israel und die Schweiz betreffend der Fragen, die sie auf bilateraler Ebene interessieren, wie folgt übereingekommen:
- Im Zollbereich gewähren sich die beiden Länder gegenseitig Konzessionen durch Reduktion und/oder Bindung der Zölle auf den im Anhang genannten Produkten.
- Die Schweiz erinnert an ihre Offerten betreffend tropische Produkte, welche am 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt wurden sowie an ihre globale Zollofferte betreffend Industrieprodukte (Kapitel 25–99).
- Israel erinnert an seine im Oktober 1977 eingeführten Liberalisierungsmassnahmen.
- Die Schweiz und Israel bestätigen ihre Bereitschaft zu fortgesetzten Anstrengungen, um die Bedingungen für den gegenseitigen Handel im Interesse beider Länder zu verbessern, unter Anwendung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens2 und der Instrumente, die in der Tokio‑Runde ausgehandelt und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
- Die Schweiz anerkennt die gegenwärtigen speziellen Handels‑ und wirtschaftlichen Entwicklungs‑Bedürfnisse Israels als Entwicklungsland. Die Schweiz stellt mit Befriedigung fest, dass sich Israel bemüht hat, sein Importregime in den MTN zu liberalisieren, und dass es diese Bemühungen unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen und Entwicklungs‑Bedürfnisse mit dem Ziel fortsetzen wird, sich voll am internationalen Handelssystem, d. h. an den Rechten und Pflichten des Allgemeinen Abkommens sowie den Resultaten der Tokio‑Runde, zu beteiligen.
- Die Schweiz und Israel werden in ihren weiteren Bemühungen um die Liberalisierung ihrer Einfuhrsysteme die einander angezeigten Interessen berücksichtigen.
- Die obigen Abmachungen werden die Anwendung von Ergebnissen der MTN zugunsten der Entwicklungsländer gegenüber Israel nicht präjudizieren.
Diese Abmachungen werden Teil der MTN‑Vereinbarungen bilden und den nationalen Genehmigungsverfahren unterliegen.
Geschehen in Bern, den 29. März 1979.
Delegationschef der Schweiz | Delegationschef Israels |
Arthur Dunkel | Dr. Jakob Cohen |