Präambel
Die Republik Albanien
(nachfolgend als «Albanien» bezeichnet),
einerseits
und
Island, das Fürstentum Liechtenstein, das Königreich Norwegen und
die Schweizerische Eidgenossenschaft
(nachfolgend als die «EFTA-Staaten» bezeichnet),
andererseits
nachfolgend jeder einzelne Staat als «Vertragspartei» und gemeinsam als die «Vertragsparteien» bezeichnet:
in Anerkennung des gemeinsamen Wunsches, die Bande zwischen Albanien einerseits und den EFTA-Staaten andererseits durch die Errichtung enger und dauerhafter Beziehungen zu festigen;
eingedenk ihrer Absicht, sich am Prozess der wirtschaftlichen Integration innerhalb der Region Euro-Mittelmeer aktiv zu beteiligen, und ihre Bereitschaft ausdrückend, bei der Suche nach Mitteln und Wegen zur Festigung dieses Prozesses zusammenzuarbeiten;
in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Demokratie, zu den Menschenrechten und Grundfreiheiten und zu den politischen und wirtschaftlichen Freiheiten im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte;
eingedenk ihrer Rechte und Pflichten aus den multilateralen Umweltübereinkommen, denen sie angehören, und der Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, einschliesslich der Grundsätze der massgeblichen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (nachfolgend als «IAO» bezeichnet), denen sie angehören;
in Bekräftigung ihres Bekenntnisses, das Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu verfolgen, und in Anerkennung der Bedeutung, die diesbezüglich der Kohärenz und gegenseitigen Abhängigkeit der Handels-, Umwelt- und Arbeitspolitiken zukommt;
mit dem Ziel, in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Gesundheits- und Lebensbedingungen zu verbessern;
mit dem Wunsch, günstige Voraussetzungen für die Entwicklung und Diversifizierung des gegenseitigen Handels zu schaffen und die handels- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse auf der Grundlage der Gleichberechtigung, des beiderseitigen Nutzens, der Nichtdiskriminierung und des Völkerrechts zu fördern;
entschlossen, auf ihren jeweiligen Rechten und Pflichten aus dem Abkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (nachfolgend als «WTO-Abkommen» bezeichnet) und den anderen darunter fallenden Abkommen aufbauend das multilaterale Handelssystem zu fördern und zu stärken und damit zur harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels beizutragen;
in Erwägung, dass keine Bestimmung dieses Abkommens dahingehend ausgelegt werden kann, dass sie die Vertragsparteien von ihren Pflichten aus anderen internationalen Verträgen, insbesondere dem Abkommen von Marrakesch zur Errichtung der WTO und den anderen darunter fallenden Abkommen, entbindet;
entschlossen, dieses Abkommen in Übereinstimmung mit dem Ziel zu verwirklichen, die Umwelt durch vernünftige Umweltbewirtschaftung zu erhalten und zu schützen und eine optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen der Welt im Einklang mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu fördern;
in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Rechtsstaatlichkeit, zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption im internationalen Handel und bei internationalen Investitionen sowie zur Förderung der Grundsätze von Transparenz und guter Regierungsführung;
in Anerkennung der Bedeutung von guter Unternehmensführung und verantwortungsvollem Unternehmensverhalten für die nachhaltige Entwicklung und in Bekräftigung ihres Zieles, Unternehmen zur Berücksichtigung von entsprechenden international anerkannten Richtlinien und Grundsätzen wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den OECD-Grundsätzen der Corporate Governance und den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen zu ermutigen;
ihre Bereitschaft bekundend, die Möglichkeit zur Entwicklung und Vertiefung ihrer Wirtschaftsbeziehungen zu prüfen, um sie auf Bereiche auszudehnen, die nicht unter dieses Abkommen fallen;
überzeugt, dass dieses Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen auf den Weltmärkten verbessern und Bedingungen schaffen wird, die für die Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen ihnen förderlich sind;
haben zur Erreichung dieser Ziele folgendes Abkommen (nachfolgend als das «Abkommen» bezeichnet) abgeschlossen:
Geschehen zu Genf, am 17. Dezember 2009, in einer Urschrift. Der Depositar übermittelt den Vertragsparteien beglaubigte Abschriften.
Inhaltsverzeichnis
Präambel
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Ziele
Art. 2 Diesem Abkommen unterliegende Handelsbeziehungen
Art. 3 Territorialer Anwendungsbereich
Art. 4 Zentrale, regionale und lokale Regierungen
Art. 5 Transparenz
2. Kapitel: Warenverkehr
Art. 6 Geltungsbereich
Art. 7 Ursprungsregeln und Methoden der administrativen Zusammenarbeit
Art. 8 Zölle
Art. 9 Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
Art. 10 Interne Steuern und Regelungen
Art. 11 Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen
Art. 12 Technische Vorschriften
Art. 13 Handelserleichterung
Art. 14 Unterausschuss über Ursprungsregeln, Zollverfahren und Handelserleichterung
Art. 15 Staatliche Handelsunternehmen
Art. 16 Subventionen und Ausgleichsmassnahmen
Art. 17 Antidumping
Art. 18 Wettbewerbsregeln betreffend Unternehmen
Art. 19 Allgemeine Schutzmassnahmen
Art. 20 Bilaterale Schutzmassnahmen
Art. 21 Allgemeine Ausnahmen
Art. 22 Nationale Sicherheit
3. Kapitel: Schutz des geistigen Eigentums
Art. 23 Schutz des geistigen Eigentums
4. Kapitel: Investitionen, Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen
Art. 24 Investitionen
Art. 25 Dienstleistungshandel
Art. 26 Öffentliches Beschaffungswesen
5. Kapitel: Zahlungen und Kapitalverkehr
Art. 27 Zahlungen für laufende Geschäfte
Art. 28 Kapitalverkehr
Art. 29 Zahlungsbilanzschwierigkeiten
Art. 30 Klarstellungen
6. Kapitel: Handel und nachhaltige Entwicklung
Art. 31 Hintergrund und Ziele
Art. 32 Anwendungsbereich
Art. 33 Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus
Art. 34 Aufrechterhaltung der Schutzniveaus bei der Anwendung und Durch setzung von Gesetzen, Vorschriften oder Normen
Art. 35 Internationale Arbeitsnormen und Arbeitsübereinkommen
Art. 36 Multilaterale Umweltübereinkommen und Umweltprinzipien
Art. 37 Förderung eines nachhaltigen Handels und nachhaltiger Investitionen
Art. 38 Zusammenarbeit in internationalen Foren
Art. 39 Durchführung und Konsultationen
Art. 40 Überprüfung
7. Kapitel: Institutionelle Bestimmungen
Art. 41 Gemischter Ausschuss
8. Kapitel: Streitbeilegung
Art. 42 Konsultationen
Art. 43 Schiedsverfahren
Art. 44 Umsetzung des Urteils
9. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 45 Einhaltung von Verpflichtungen
Art. 46 Anhänge und Protokolle
Art. 47 Entwicklungsklausel
Art. 48 Änderungen
Art. 49 Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen
Art. 50 Beitritt
Art. 51 Rücktritt und Beendigung
Art. 52 Inkrafttreten
Art. 53 Depositar
Liste der Anhänge
- Referred to in Subparagraph 1 (a) of Article 6
– Excluded products
- Referred to in Subparagraph 1 (c) of Article 6 – Fish and other marine products
- Referred to in Paragraph 1 of Article 13 – Trade facilitation
- Referred to in Paragraph 2 of Article 14 – Mandate of the Sub- Committee on rules of origin, customs procedures and trade faci- litation
- Referred to in Article 23 – Protection of intellectual property
- Referred to in Subparagraph 1 (b) of Article 6 – Processed agri cultural products
Table 1 of Protocol A – Tariff concessions by Albania
Table 2 of Protocol A – Tariff concessions by EFTA
- Referred to in Article 7 – Concept of «originating products» and methods of administrative co-operation
Appendix 1 to Protocol B – Introductory notes to the list in Appendix 2
Appendix 2 to Protocol B – List of working or processing required to be carried out on non-originating materials in order that the product manu factured can obtain originating status
Appendix 3A to Protocol B – Specimens of movement Certificate EUR.1 and Application for a Movement Certificate EUR.1
Appendix 3B to Protocol B – Specimens of Movement certificate EUR- MED and application for a movement certificate EUR-MED
Appendix 4A to Protocol B – Text of the invoice declaration
Appendix 4B to Protocol B – Text of the invoice declaration EUR-MED
Appendix 5 to Protocol B – List of countries or territories participating in the Euro-Mediterranean Partnership based on the Barcelona Declaration
- Rules of Procedure
- Amending Protocol B (Concept of «originating products» and methods of administrative cooperation)