Die Ziele der Vertragsparteien bestehen darin:
- durch Dialog und Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien die Beziehung insgesamt zu festigen und Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse oder gemeinsamer Betroffenheit im Bereich der Arbeit anzugehen; und
- das Wohlergehen der Arbeitskräfte der jeweiligen Vertragsparteien durch die Förderung guter Arbeitspolitiken und -praktiken und ein besseres Verständnis des Arbeitssystems jeder Vertragspartei schrittweise zu verbessern.