Die Vertragsparteien streben an, den grenzüberschreitenden Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland, insbesondere auch mit Blick auf dessen europäische Bedeutung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nachhaltig zu stärken. Dazu streben sie insbesondere an:
- die Voraussetzungen für bessere Verbindungen im internationalen Schienenpersonenverkehr einschliesslich für Nachtzüge zu schaffen;
- den Schienengüterverkehr nachhaltig zu stärken;
- sich für einen höheren Anteil des Schienenpersonennahverkehrs im grenzüberschreitenden Verkehr einzusetzen;
- die Steigerung der intermodalen Wettbewerbsfähigkeit des Systems Eisenbahn zu fördern; und
- die weitergehende Harmonisierung von technischen Standards im Bereich Eisenbahn auf europäischer Ebene voranzutreiben.