Die Vertragsparteien stellen in Aussicht, auf der Grundlage einer gleichwertigen und gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zu fördern und weiterzuentwickeln.
Diese Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Gebiete:
- Strategien der Personen- und Güterbeförderung auf der Schiene zwischen den beiden Staaten.
- Informationsaustausch zur Koordination der Entwicklungsprogramme für die Eisenbahninfrastruktur und den Eisenbahnverkehr, vor allem für die internationalen Eisenbahnverbindungen:i)Genf / Basel – Zürich – St. Gallen – St. Margrethen – Bregenz (– Lindau – München) – Salzburg – Wien (– Budapest), bzw. Genf / Basel – Zürich – St. Gallen – St. Margrethen – Bregenz – Feldkirch – Innsbruck – Wien (– Budapest) / Graz/Klagenfurt / (Ljubljana),ii)Genf / Basel – Zürich – Sargans – Buchs SG – Feldkirch – Innsbruck – Wien (– Budapest) / Graz/Klagenfurt / (Ljubljana),iii)Chur – Sargans – Buchs SG – St. Margrethen / Feldkirch – Bregenz (– Lindau – Ulm),iv)Brennerachse,v)Gotthardachse.
- Erfüllung der infrastrukturellen Voraussetzungen für einen künftigen Einsatz der Neigetechnik im internationalen Eisenbahnverkehr zwischen den Staaten der Vertragsparteien auf geeigneten Eisenbahnverbindungen.
- Verbesserung des internationalen Güterverkehrs mit dem Ziel einer Erhöhung der Beförderungsqualität, insbesondere durch Kürzung der Beförderungszeiten.
- Gemeinsame Studien über die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur und den Ausbau der Schienenverkehrsangebote.
- Informationsaustausch über organisatorische, rechtliche und technische Fragen, einschliesslich jener Fragen, die mit der Stellung der Eisenbahn im Verkehrssystem der Staaten der Vertragsparteien zusammenhängen.