Die zuständigen Stellen für die Zuweisung von Fahrwegkapazität in der Schweiz und in Frankreich koordinieren ihr Vorgehen unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften während des gesamten Zuweisungsprozesses, sodass die Zuweisung der Fahrwegkapazität auf der Bahnlinie Delsberg–Delle abgestimmt erfolgt, wobei vertaktete Trassen Vorrang geniessen. Im Bahnhof Delle stellt die französische Infrastrukturbetreiberin die Zuweisung von Fahrwegkapazität unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften sicher.
Die Infrastrukturbetreiberinnen stellen die Regelung des Verkehrs auf der Bahnlinie Delsberg–Delle in gegenseitiger Abstimmung und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften sicher. Die Regelung des Verkehrs umfasst die Signalisierung, die Regelung des Zugverkehrs, die Zugleitung ( dispatching ) sowie das Meldewesen und die Bereitstellung von Informationen über den Bahnverkehr.
Die Infrastrukturbetreiberinnen erlassen gegenseitig abgestimmte und den Bestimmungen entsprechende Sicherheitsanweisungen und Dienstvorschriften für die Bahnlinie Delsberg–Delle. Die Infrastrukturbetreiberinnen vergewissern sich, dass diese Sicherheitsanweisungen und Dienstvorschriften mit denjenigen der französischen Infrastrukturbetreiberin für den Bahnhof Delle abgestimmt sind.
Die französische Infrastrukturbetreiberin ist für die Versorgung der Bahnlinie Belfort–Delle mit Bahnstrom zuständig. Die schweizerische Infrastrukturbetreiberin ist für die Versorgung der Bahnlinie Delsberg–Delle mit Bahnstrom zuständig. Darin eingeschlossen sind die Anlagen und Ausrüstungen, die für die Einfahrt der Schweizer Züge mit Einphasenwechselstrom mit 15 000 Volt Spannung und einer Frequenz von 16,7 Hertz in den Bahnhof Delle erforderlich sind.