Die italienische Regierung verpflichtet sich, den Italienischen Staatsbahnen zu ermöglichen, die in der Vereinbarung vom 23. Juli 1955 3 zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und den «Ferrovie italiane dello Stato» (FS) über die Finanzierung des Ausbaues und der Elektrifikation gewisser Zufahrtslinien der Italienischen Staatsbahnen nach der Schweiz bezeichneten Ausbauarbeiten innert einer Frist von 4–6 Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens in der nachfolgenden Reihenfolge oder gleichzeitig durchzuführen. Des weiteren verpflichtet sich die italienische Regierung, den Italienischen Staatsbahnen zu ermöglichen, die Anlagen der in den Ziffern 4 und 5 genannten Linien mit Bezug auf die Elektrifikation den Anforderungen gut ausgerüsteter Güterzugslinien anzupassen.
Es handelt sich um folgende Projekte:
- Bau der Doppelspur zwischen Gallarate und Arona, einschliesslich der Elektrifikation des zweiten Geleises;
- Beendigung der Ausbauarbeiten im Bahnhof Domodossola im Rahmen der hierüber bestehenden Vereinbarung,
- Elektrifikation der Linie Pino (Grenze)–Luino (Einphasen‑Wechselstrom von 15 kV und 162/3 Perioden) auf Grund einer von den beiden Verwaltungen noch abzuschliessenden besonderen Vereinbarung;
- Elektrifikation der Linie Alessandria–Novara–Oleggio–Arona;
- Elektrifikation der Linien Oleggio‑Sesto Calende–Luino und Laveno–Gallarate, einschliesslich der Erweiterung des Bahnhofes Luino;
- Erweiterung der Kraftwerke, die zur Speisung der erwähnten zu elektrifizierenden Linien vorgesehen sind, und Anschaffung von Lokomotiven für den Betrieb dieser Linien.