Die Regierung der Republik Frankreich verpflichtet sich, soweit es sie betrifft, den Rhein zwischen Strassburg/Kehl und Lauterburg/Neuburgweier nach dem generellen Projekt vom September 1968, das die französische und die deutsche Delegation der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt vorgelegt haben und welches diese Kommission durch Beschluss vom 24. April 1969 angenommen hat, zusammen mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auszubauen.
Bei den in Absatz 1 genannten Arbeiten handelt es sich im wesentlichen um:
- den Bau von zwei Staustufen im Rhein: bei Gambsheim/Freistett (Stufe Gambsheim) und bei Beinheim/Iffezheim (Stufe Iffezheim); jede der beiden Staustufen wird mit Schifffahrtsanlagen versehen, welche je zwei Schleusen von 270 m x 24 m mit den entsprechenden Vorhäfen und die weiteren notwendigen Schifffahrtseinrichtungen umfassen;
- den Ausbau des Rheins zwischen Beinheim/Iffezheim und Lauterburg/Neuburgweier, um 1.einerseits zu gewährleisten, dass in diesem Abschnitt nach Beendigung der Arbeiten Schifffahrtsbedingungen bestehen, die hinsichtlich der Fahrrinnenbreite mindestens den jetzigen Verhältnissen entsprechen, und dass die Wassertiefe in dieser Fahrrinne mindestens 2,1 m bei gleichwertigem Wasserstand beträgt,2.anderseits die Erosion des Rheinbettes und ein damit verbundenes Absinken des Wasserspiegels des Rheins zu verhindern oder zu beheben.
Die oben unter Absatz 2 Buchstabe a aufgeführten Arbeiten werden gegen 1980 abgeschlossen sein.