Die Satzung ist der Grundvertrag des Vereins. Er enthält die grundlegenden Bestimmungen des Vereins; Vorbehalte dazu sind nicht zulässig .
Die Allgemeine Verfahrensordnung enthält die Bestimmungen über die Anwendung der Satzung und über die Arbeitsweise des Vereins. Sie ist für alle Mitgliedsländer verbindlich; Vorbehalte dazu sind nicht zulässig .
Der Weltpostvertrag
und die Ergänzenden Bestimmungen
enthalten die gemeinsamen Vorschriften für den Postdienst
. Diese Verträge sind für alle Mitgliedsländer verbindlich . Die Mitgliedsländer sorgen dafür, dass ihre benannten Betreiber die sich aus dem Weltpostvertrag und seinen Ergänzenden Bestimmungen
ergebenden Pflichten erfüllen.
Die Abkommen des Vereins und ihre Ergänzenden Bestimmungen definieren und
regeln jeweils andere
Postdienste als die im Weltpostvertrag und seinen
Ergänzenden
Bestimmungen definierten und geregelten Postdienste zwischen den
Mitgliedsländern, die Vertragsparteien sind. Sie sind nur für diese Mitgliedsländer verbindlich. Die Unterzeichnermitgliedsländer sorgen dafür, dass ihre benannten Betreiber die sich aus den Abkommen des Vereins
und ihren Ergänzenden Bestimmungen ergebenden Pflichten erfüllen.
Die Ergänzenden Bestimmungen, welche die für die Durchführung des Weltpostvertrags und der Abkommen des Vereins
erforderlichen Vorschriften enthalten, werden vom Rat für Postbetrieb unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Kongresses festgelegt .
Die Schlussprotokolle, die den in den Absätzen 3–5 genannten Verträgen des Vereins gegebenenfalls beigefügt sind, enthalten die Vorbehalte zu diesen Verträgen.