Die Zone beiderseits der schweizerisch-österreichischen und liechtensteinisch-österreichischen Grenze, innerhalb welcher sich der Grenzverkehr im Sinne dieses Übereinkommens abspielt, umfasst folgende Gebiete:
- auf Schweizer Seite: die Kantone St. Gallen, Appenzell Ausser-Rhoden, Appenzell Inner-Rhoden, Thurgau und die im beiliegenden Verzeichnis aufgeführten Gemeinden des Kantons Graubünden, wobei Bahntransporte von Bever nach Chur und umgekehrt ebenfalls zum Grenzverkehr zu zählen sind, wenn es sich um einen direkten Transit handelt und Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der Grenzzone liegen;
- das Fürstentum Liechtenstein;
- auf österreichischer Seite; Das Bundesland Vorarlberg und den politischen Bezirk Landeck des Bundeslandes Tirol.