Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 3. Juni 1981 zu ihrer siebenundsechzigsten Tagung zusammengetreten ist,
bekräftigt die Bestimmung der Erklärung von Philadelphia, in der «die feierliche Verpflichtung der internationalen Arbeitsorganisation» anerkannt wird, «bei den einzelnen Nationen der Welt Programme zur Erreichung» bestimmter Ziele zu fördern, darunter die «tatsächliche Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen», und stellt fest, dass dieser Grundsatz «für alle Völker der Welt volle Geltung» hat;
berücksichtigt die entscheidende Bedeutung der internationalen Normen, die im Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts, 1948 , im Übereinkommen über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949 , in der Empfehlung betreffend die Gesamtarbeitsverträge, 1951, in der Empfehlung betreffend das freiwillige Einigungs‑ und Schiedsverfahren, 1951, im Übereinkommen und in der Empfehlung über Arbeitsbeziehungen (öffentlicher Dienst), 1978 sowie im Übereinkommen und in der Empfehlung über die Arbeitsverwaltung, 1978 enthalten sind;
hält es für wünschenswert, grössere Anstrengungen zur Verwirklichung der Ziele dieser Normen und insbesondere der allgemeinen Grundsätze zu unternehmen, die in Artikel 4 des Übereinkommens über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949, und in Absatz 1 der Empfehlung betreffend die
Gesamtarbeitsverträge, 1951, enthalten sind;
ist infolgedessen der Ansicht, dass diese Normen durch geeignete Massnahmen
ergänzt werden sollten, die auf den genannten Normen beruhen und zur Förderung freier und freiwilliger Kollektivverhandlungen bestimmt sind;
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Förderung von Kollektivverhandlungen, eine Frage, die den vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und
dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 19. Juni 1981, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über Kollektivverhandlungen, 1981, bezeichnet wird.