Diese Verordnung legt fest:
- die Anmelde- und die Prüfungsgebühren für die schweizerische Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen;
- die Tarife für die Entschädigungen von Sessionspräsidentinnen, Sessionspräsidenten Examinatorinnen, Examinatoren, Expertinnen, Experten und beaufsichtigende Hilfspersonen, der Prüfungen nach Buchstabe a.
Sie gilt für die Prüfungen, die von der Schweizerischen Maturitätskommission abgenommen werden.