Die nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen erhalten für jeden Tag, den sie für die Teilnahme an Gerichtssitzungen und für die Reise von ihrem Wohnort an den Tagungsort und zurück benötigen, ein Taggeld.
Das Taggeld beträgt für Selbstständigerwerbende 1300 Franken, für die übrigen Richter und Richterinnen 1000 Franken.
Der Zeitaufwand der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen für die Instruktion, das Aktenstudium und die schriftliche Berichterstattung wird pauschal nach Stunden entschädigt. Die Stundenpauschale beträgt für Selbstständigerwerbende 180 Franken, für die übrigen Richter und Richterinnen 110 Franken.