Die kantonalen Behörden eröffnen den beschwerdeberechtigten Bundesbehörden sofort und unentgeltlich letztinstanzliche Entscheide, die vor Bundesgericht angefochten werden können mit:
- Beschwerde in Zivilsachen nach Artikel 72 Absatz 2 Buchstabe b BGG;
- Beschwerde in Strafsachen nach Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe b BGG;
- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.