Das Bundesverwaltungsgericht ist das allgemeine Verwaltungsgericht des Bundes.
Es entscheidet als Vorinstanz des Bundesgerichts, soweit das Gesetz die Beschwerde an das Bundesgericht nicht ausschliesst.
Es umfasst 50–70 Richterstellen.
Die Bundesversammlung bestimmt die Anzahl Richterstellen in einer Verordnung.
Zur Bewältigung aussergewöhnlicher Geschäftseingänge kann die Bundesversammlung zusätzliche Richterstellen auf jeweils längstens zwei Jahre bewilligen.