Das Bundesamt für Justiz ist die Zentrale Behörde des Bundes für die im Ingress aufgeführten Übereinkommen.
Sie nimmt die im HKÜ und im ESÜ vorgesehenen Aufgaben wahr.
Für das HKsÜ und das HEsÜ hat sie die Aufgabe:
- Mitteilungen aus dem Ausland an die zuständige Zentrale Behörde des Kantons weiterzuleiten;
- ausländischen Behörden Auskünfte über schweizerisches Recht und die in der Schweiz für den Schutz von Kindern verfügbaren Dienste zu erteilen;
- die Schweiz gegenüber ausländischen Zentralen Behörden zu vertreten;
- die Zentralen Behörden der Kantone betreffend diese Übereinkommen zu beraten und für deren Anwendung zu sorgen;
- die Zusammenarbeit der Zentralen Behörden der Kantone untereinander, mit den Fachpersonen und Institutionen nach Artikel 3 sowie mit den Zentralen Behörden der Vertragsstaaten zu fördern.