In Zivil- und Strafverfahren auf der Grundlage von Artikel 10 Absatz 3 UWG wird der Bund durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vertreten.
In besonderen Fällen kann sich der Bund im Einvernehmen mit dem SECO durch eine andere Amtsstelle vertreten lassen.