Das Bundesamt für Justiz übt die Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs aus. Es führt zu diesem Zweck die Dienststelle Oberaufsicht SchKG. Diese ist zur selbstständigen Erfüllung folgender Aufgaben ermächtigt:2
- Erlass von Weisungen, Kreisschreiben und Empfehlungen an die kantonalen Aufsichtsbehörden, die Betreibungs- und Konkursämter und die ausseramtlichen Vollstreckungsorgane zur korrekten und einheitlichen Anwendung des SchKG;
- 3 die ihr in der Verordnung vom 5. Juni 19964 über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung zugewiesenen Aufgaben;
- Inspektion der kantonalen Aufsichtsbehörden, der Betreibungs- und Konkursämter und der ausseramtlichen Vollstreckungsorgane;
- 5 die ihr nach Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Juni 20106 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren vom EJPD zugewiesenen Aufgaben.