Die Berufsbezeichnung ist Holzhandwerkerin EFZ oder Holzhandwerker EFZ.
Holzhandwerkerinnen und Holzhandwerker EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- Sie arbeiten vorwiegend mit Massivholz und bearbeiten dieses mit den angemessenen Maschinen und Hilfsmitteln.
- Sie verfügen über handwerkliches Geschick, haben Sinn für Formgebung, können planen und organisieren und sind flexibel.
- Sie sind in der Lage, einen Auftrag vom Entwurf über die Fertigung bis zur Lieferung an den Kunden selbstständig auszuführen.
- Sie sind körperlich belastbar, besitzen Ausdauer und haben eine kundenfreundliche Haltung.
- Sie übernehmen Verantwortung im Umgang mit der Umwelt.
Innerhalb des Berufs der Holzhandwerkerinnen EFZ oder der Holzhandwerker EFZ gibt es folgende Fachrichtungen:
- Drechslerei;
- Weissküferei.
Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.