Die Steinmetzin und der Steinmetz auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- Sie bearbeiten und verarbeiten Naturstein und verwandte Materialien von der Rohform bis zur gewünschten Endform; dabei entstehen je nach Fachrichtung unterschiedlichste Objekte und Bauteile.
- Sie versetzen und montieren Objekte und Bauteile an Bauwerken im Aussen- und im Innenbereich.
- Sie führen ihre Arbeiten in Absprache mit den Kundinnen und Kunden, der Projektleitung oder gemäss Vorgaben von übergeordneten Fachpersonen aus.
- Sie zeichnen sich aus durch technisches Verständnis, handwerkliche Fähigkeiten und ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen; sie arbeiten selbstständig und sorgfältig und stellen eine hohe Qualität ihrer Arbeiten sicher.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der effizienten Energienutzung mit den geeigneten Massnahmen um.
Innerhalb des Berufs der Steinmetzin und des Steinmetzes auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Fachrichtungen:
- Bildhauerei;
- Industrie;
- Bau und Renovation;
- Gestaltung und Marmorverarbeitung.
Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.