Zweck dieser Vereinbarung ist die einheitliche Regelung der schweizerischen Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen.
Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat und der EDK im Bereich der gymnasialen Maturität; sie regelt dabei insbesondere:
- die Einsetzung, die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Organisation der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) sowie deren Finanzierung;
- die Einsetzung, die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Organisation des Schweizerischen Forums für die gymnasiale Maturität sowie dessen Finanzierung.