Mit diesem Gesetz will der Bund:
- Studierenden und jungen Wissenschaftern aus Entwicklungsländern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit des Bundes eine höhere Ausbildung oder eine Weiterbildung ermöglichen;
- Studierenden und jungen Wissenschaftern aus Industrieländern eine Weiterbildung anbieten;
- jungen ausländischen Kunstschaffenden eine Weiterbildung ermöglichen.
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