Diese Verordnung regelt den Sammel- und Dienstleistungsauftrag sowie den Betrieb der Schweizerischen Nationalbibliothek (Nationalbibliothek).
Die Nationalbibliothek umfasst die Bibliothek, das Schweizerische Literaturarchiv, die Grafische Sammlung, das Centre Dürrenmatt Neuchâtel und die Schweizerische Nationalphonothek. Alle Sammlungen und Einrichtungen, die nicht dem Schweizerischen Literaturarchiv, der Grafischen Sammlung, dem Centre Dürrenmatt Neuchâtel und der Schweizerischen Nationalphonothek zugeordnet sind, bilden zusammen die Bibliothek (Allgemeine Sammlung).