Dieses Gesetz regelt:
- den Gebrauch der Amtssprachen durch die Bundesbehörden und im Verkehr mit ihnen;
- die Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften;
- die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben;
- die Unterstützung von Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zugunsten des Rätoromanischen und des Italienischen.